Unerlaubte Fremdwassereinleitung
Der Sintflut den Riegel vorschiebenExtreme Regenfälle, sintflutartige Niederschläge und heftige Unwetter führen immer öfter zu überfluteten Kellern. Wer das Niederschlagswasser einfach widerrechtlich in den Kanal ableitet fördert Überschwemmungen und macht sich strafbar! „Denk KLObal, schütz’ den Kanal!“ klärt über Schutzmaßnahmen auf.
Jede Einleitung von Niederschlagswässern (z.B. von Dachrinnen oder Hofflächen), ist bei im Trennsystem ausgelegten Kanalisationsanlagen (nur Abwassersammlung – kein Regenwasser) strengstens verboten und hat in Extremsituationen (Hochwasser nach starken Regenfällen) schwerwiegende Folgen! Es kommt zur Überlastung der Kanalisationsanlagen, da diese sowie die Pumpstationen für solche zusätzliche Wassermengen nicht ausgelegt sind. In der Kanalisation entsteht ein Rückstau, der zu Überflutungen von tieferliegenden Objekten führt.
Die Folgen zeigten die Unwetter im Sommer 2009 deutlich: in vielen Teilen der Steiermark waren hunderte Häuser überflutet, Straßen unpassierbar und Menschen verletzt worden.
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- Unerlaubte Fremdwassereinleitung im Trennsystem
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